Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen (AGB)
§1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Unsere nachstehenden Geschäfts- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
2. Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich, schriftlich deren Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingung des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
3. Unsere allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hin-weisen müssen.
4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang zu diesen Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich.
5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von unserem Kunden uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeu-tung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn wir dem Kunden Unterlagen wie Kataloge, technische Dokumentationen, Muster, Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen oder sonstige Produktbeschreibungen – auch in elektronischer Form – überlassen. An solchen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind uns unverzüglich zurückzugeben, sofern ein Vertrag mit dem Kunden nicht zustande kommt.
2. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Ver-tragsangebot innerhalb von vier Wochen anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung), per Telefax, in Textform, mündlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
§3 Preise – Zahlungsbedingungen
1. Es gelten unseres jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Werk (EXW Kulmbach, Incoterms 2010), ausschließlich Transport und Verpackung.
2. Die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen einge-schlossen; sie wird, soweit sie anfällt, in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Der Abzug von Skonto, Rabatten oder Boni bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
4. Die Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Beim Versen-dungskauf trägt der Kunde die Transportkosten ab Werk (EXW Kulmbach, Incoterms 2010) und die Kosten einer gegebenenfalls vom Kunden gewünschten Transportversicherungen. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zurück; sie werden Eigentum des Kunden. Ausgenommen sind Paletten, an denen wir das Eigentum behalten. Diese sind an uns zurückzugeben, sofern wir nicht einem Tausch von Paletten ausdrücklich zustimmen.
5. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Während des Verzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt diesen geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
7. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
§4 Lieferfrist, Lieferverzug
1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mit-teilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berech-tigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten.
Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes De-ckungsgeschäft abgeschlossen haben. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungs-rechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrages und den Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nichterfüllung) bleiben unberührt. Unberührt bleiben auch die Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden nach Gesetz bzw. diesen Allgemeinen Geschäfts- und Zah-lungsbedingungen.
2. Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschrif-ten. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
§5 Lieferung, Gefahrenübergang, Abnahme, Annahmeverzug
1. Die Lieferung erfolgt „ab Werk“ (EXW Kulmbach, Incoterms 2010). Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Ver-sendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
3. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrenübergang maßge-bend. Auch im übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertrages entsprechend.
4. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde in Verzug der An-nahme ist.
5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendung (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§6 Rechte an Zwischenerzeugnissen
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht unsererseits keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen, wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Leistung erstellt werden. Dies gilt nicht, wenn die Zwischenerzeugnisse aus-schließlich für den vom Kunden erteilten Auftrag hergestellt wurden und die Übernahme der Kosten für die Herstellung durch den Kunden vereinbart wurde.
§7 Kündigung
1. Wir können den Vertrag kündigen, wenn der Kunde eine ihm obliegende Handlung unterlässt und uns dadurch außer Stande setzt, die Leistung auszuführen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Sie ist erst zulässig, wenn wir dem Kunden ohne Erfolg eine an-gemessene Frist zur Nachholung der ihm obliegenden Handlung gesetzt und erklärt haben, dass wir nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen werden.
2. Die bisher erbrachten Leistungen sind nach der vertraglich vereinbarten Vergütung abzurechnen. Außerdem haben wir Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Etwaige weitergehende Ansprüche von uns gegen den Kunde bleiben unberührt.
§8 Sachmängel
1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB).
2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als solche Vereinbarung gelten auch Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind.
3. Zur Beschaffenheit der Ware gehört nicht die bauordnungsrechtliche Genehmi-gungsfähigkeit der von uns gelieferten Ware. Der Kunde hat in eigener Verantwortung die Genehmigungsfähigkeit der von uns zu liefernden Ware vor Vertragsschluss zu prüfen und eventuell erforderliche Genehmigungen einzuholen.
4. Elektroanschlüsse werden nicht von uns ausgeführt. Außer es wurde anders vereinbart. Sollten wir bei Montagen keinen Zugang zum Sicherungskasten haben, ist eine Überprüfung nicht möglich und kann auch nicht reklamiert werden. Zeitschaltuhren werden von uns nicht betätigt.
5. Druckerzeugnisse werden von uns grundsätzlich im 4-Farbmodus erstellt. Sind Farbangaben seitens des Kunden im 4-Farbmodus nicht möglich, werden diese von uns in den nächstmöglichen Farbmodus (4-Farb-Raum) umgerechnet. Sich hieraus ergebende Farbabweichungen stellen keinen Mangel dar.
6. Geringfügige, zumutbare Abweichungen vom Original oder sonstigen Vorlagen in den Ausführungen gelten nicht als mangelhaft, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und/oder üblich sind. Dies gilt insbesondere für Farbabweichungen.
7. Mengenabweichungen von bis zu 10 % der bestellten Menge könne nicht bean-standet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
8. Zulieferungen (auch durch Datenträger übertragene Daten) durch den Kunden oder durch eine von ihm eingeschaltete dritte Person unterliegen keiner Prüfungspflicht durch uns. Ausgenommen hiervon sind offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Kunden vor Übersendung jeweils den neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
9. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach den gesetzlichen Rege-lungen zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haf-tung.
10. Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
11. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde berechtigt Nacherfüllung zu verlangen und zwar nach unserer Wahl in Form von Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Unser Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, eine im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
12. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist unser Geschäftssitz in Kulmbach.
13. Der Kunde hat die uns zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Ge-legenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfzwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
14. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, ins-besondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unbe-rechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
15. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, weil sie nur mit unverhält-nismäßigen Kosten möglich ist, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl die Vergütung herabsetzen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einer nur unerheblichen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 9 und sind im übrigen ausgeschlossen.
16. Sachmängelansprüche bestehen nicht bei Schäden, die nach Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektronischer oder elektrischer Einflüsse, wegen ungeeigneten Aufstellortes, sowie infolge von Natur- und Witterungseinflüssen oder aufgrund sonstiger äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder von diesem eingeschalteten Dritten unsachgemäß Änderungen, Nachbesserung oder sonstige Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für die daraus entstehenden Folgen keine Ansprüche. Gleiches gilt für ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommene Änderungen am Vertragsgegenstand.
17. Bei vollflächigen Fensterbeklebungen im Innenbereich geben wir keine Gewährleistung, da die Scheiben reißen können.
§9 Sonstige Haftung
1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen ein-schließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen ge-setzlichen Vorschriften.
2. Auf Schadenersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
2.1 für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
2.2 für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Die sich aus Ziffer 2 ergebende Haftungsbeschränkungen geltend nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaf-tungsgesetz.
4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
5. Wir haften nicht für die bauordnungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit der von uns gelieferten Ware oder das Fehlen einer bauordnungsrechtlichen Genehmigung. Werden wir von Bauordnungsbehörden in Anspruch genommen, können wir vom Kunden Ersatz aller uns hierdurch entstehenden Kosten verlangen. Dies umfasst auch Aufwendungen für Bußgelder und für eine sachgerechte Rechtsverteidigung.
§10 Verjährung
1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche auf Sach- und Rechtsmängel ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme.
2. Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabe-ansprüche Dritter, bei Arglist des Verkäufers und für den Anspruch im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).
3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf einen Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.
Ansonsten gelten für Schadenersatzansprüche des Kunden ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§11 Schutzrechte/Urheberrecht/Softwarenutzung
1. Wir bleiben Inhaber unserer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses be-stehenden Schutz- und Urheberrechte. Soweit unsere Schutzrechte für die Verwertung der Ware erforderlich sind, erhält der Kunde hieran ein zeitlich und örtlich unbegrenztes, kos-tenloses, nicht ausschließliches Nutzungsrecht.
2. Sofern im Lieferumfang elektronische Daten enthalten sind, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches Recht eingeräumt, diese zu installieren und zeitlich unbegrenzt zu nut-zen.
Der Kunde ist berechtigt, dass ihm eingeräumte Nutzungsrecht mit der Ware auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall muss der Kunde sämtliche Kopien, die bei ihm nach Übergabe an den Dritten noch vorhanden sind, physikalisch löschen.
3. Die Rechtsinhaberschaft an sämtlichen Ergebnissen, die wir im Rahmen von Ent-wicklungstätigkeiten erzielen (Arbeitsergebnisse), steht, wenn nicht im Einzelfall abwei-chendes vereinbart ist, allein uns zu.
§12 Eigentumsvorbehaltsicherung
1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und zukünftiger For-derungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Eigentum an der verkauften Ware vor.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts her-auszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
4. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ord-nungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall geltend ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
4.1 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleiben bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrechte bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
4.2 Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forde-rungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehenden Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
4.3 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir ver-pflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsver-pflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leis-tungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erfor-derlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
4.4 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
§13 Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Für diese allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen und alle Rechtsbe-ziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß § 12 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch international – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Kulmbach. Wir sind jedoch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.